SCHORNSTEINFEGERTÄTIGKEITEN
(Leistungen gemäß Feuerstättenbescheid)
Sofern die im Feuerstättenbescheid gesetzlich festgesetzten Schornsteinfegerarbeiten nicht vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bzw. seinem Mitarbeiter) durchgeführt werden sollen, hat jeder Kunde die Möglichkeit, für die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten einen hierfür befähigten Schornsteinfeger seiner Wahl zu beauftragen. Über ein Formblatt muss dieser dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger den Nachweis erbringen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wurden.
Die Leistungen wie Schornsteinkehrungen und Messungen sind typische Schornsteinfegerarbeiten. Diese erbringen wir Ihnen nach den Regeln des Berufes in standardisierten Verfahren. Dadurch gewährleisten wir Ihnen die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage auf gewohnt hohem Niveau.Kehr- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerungs- und Lüftungsanlagen lt. KÜO
- Schornsteine und Abgasanlagen kehren und überprüfen
- Einzelfeuerstätten reinigen
- Heizkesselreinigung
- Kachelofenreinigung
- Überprüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen
- Sicherheitsüberprüfung und -messung an öl- und gasbetriebenen Feuerstätten
Messungen an Feuerstätten gemäß 1. BImSchV
- Emissionsmessung an gasbefeuerten Heizungsanlagen (Abgasverlustbestimmung)
- Emissionsmessung an ölbefeuerten Heizungsanlagen (Abgasverlustbestimmung, Ermittlung so gen. Rußzahl)
- Emissionsmessung an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Messung des Staubauswurf, Bestimmung des Kohlenstoffmonoxidanteils)
- sowie sonstige Überwachungs- und Beratungsleistungen gemäß 1.BImSchV
Bitte beachten:
Falls Sie einen Auftrag über Schornsteinfegerarbeiten mit meiner Firma abschließen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.